Gerichtsurteil in Bezug auf ” Schwarze Schafe “
Posted on | April 29, 2010 | No Comments
Neues Urteil zur Aussage < Schwarze Schafe > über Konkurrenz
da gibt es dochgerade ein neues Urteil zu diesem Thema. Was die Gerichte doch so alles entscheiden.
Da kann eine Firma oder ein Internetmarketer ein Schwazes Schaf sein, darf aber von der Konkurrenz nicht so bezeichnet werden…
Gerechtigkeit und Recht – immer wieder verwunderlich…
Lesen Sie mehr darüber hier der TextAnfang mit Verlinkung zur Seite
Wer seine Konkurrenten im Internet als „schwarze Schafe“ bezeichnet, kann einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 7 UWG begehen. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm kommt ein Wettbewerbsverstoß sogar in Betracht, wenn die Äußerung ohne eine konkrete Namensnennung des Mitbewerbers erfolgt.
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Magnus Rönn
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