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    • Änderung des Anwendungserlasses (AEAO) vom 28. Juli 2010 29. Juli 2010
      Hierzu: BMF-Schreiben vom 28. Juli 2010 IV A 3 - S 0062/08/10007-08 […]
    • Konjunkturpakete laufen sanft aus 29. Juli 2010
      Die Bundesregierung hat mit mehreren Paketen dazu beigetragen, die Konjunktur wesentlich zu stützen. Einige der staatlichen Maßnahmen laufen zum Ende des Jahres fristgerecht aus, doch ihre Wirkung wird sich noch fortsetzen. Es wird allgemein mit anhaltendem Wachstum gerechnet. […]
    • Deutschland und Monaco gegen Steuerhinterziehung 28. Juli 2010
      Am 27. Juli 2010 haben Deutschland und Monaco ein Abkommen unterzeichnet, das den deutschen Finanzbehörden Zugang zu allen für die Besteuerung voraussichtlich erheblichen Daten, einschließlich Bankdaten und Informationen zu Eigentumsverhältnissen im Fürstentum ermöglicht. Das gemeinsame Ziel der Staaten: Steuerhinterziehung bekämpfen. […]

    PostHeaderIcon Aus der Verbraucherzentrale Hamburg

    Aus der Verbraucherzentrale Hamburg

    Angebote und Kleinanzeigen in kostenlosen Portalen sind immer wieder unseriös. Lesen sie was die Verbraucherzentrale Hamburg dazu schon vor einer Zeit geschrieben hat. Auch diese Infos sind immer, obwohl sie schon älter sind, noch aktuell.

    Daran erkennen Sie ein unseriöses Angebot:

    · Weder Firmennamen noch Firmenzweck sind aus der Annonce ersichtlich.

    · Die Annoncen klingen besonders verlockend (“wenig Arbeit”, “leichte Arbeit”, “Arbeit von zuhause aus”).

    · Die Verdienstmöglichkeiten sind übertrieben hoch angesetzt. Mit einigen Stunden Arbeit pro Woche kann man nicht 1.000 Euro verdienen!

    · Ihnen wird ein guter Verdienst in Aussicht gestellt. Vielleicht sind Sie nicht gänzlich gutgläubig. Aber Sie hoffen im Stillen, dass die Hälfte oder ein Viertel davon ja auch ganz nett wäre. Doch Sie verdienen bei unseriösen Anbietern nicht nur weniger, als in Aussicht gestellt, sondern gar nichts.

    · Die Tätigkeit wird so unklar beschrieben, dass Sie in Wahrheit nicht verstehen, worum es geht.

    · Es wird Vorauskasse gefordert. Wäre das Angebot seriös, könnte man ja die Kosten von Ihrem ersten Verdienst abziehen!

    Den kompletten Text findet man auf der Seite der Verbraucherzentrale:
    Recht aktuell.. der Direktlink lautet…
    http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteRecht/Nebenverdienst.htm
    Tipp von mmpm

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